Reglement German Off Road Masters ab 2017
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1.0 Art der Veranstaltung
Aus einer oder mehreren Off Road Wertungsprüfungen auf Zeit wird ein Gesamtergebnis ermittelt.
1.1 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Teams aller Nationalitäten auch ohne FIA Lizenz. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrzeuge müssen über eine Straßenzulassung verfügen oder sporthaftpflichtversichert sein. Kurzzeitkennzeichen sind zulässig. Händlerkennzeichen (Rote 06´er Nummer) nicht.
1.2 Veranstaltungssprache
Die Veranstaltungssprache ist deutsch.
1.3 Wertungsstatus
Die GORM wird zur Deutschen DMV Rallye Raid Meisterschaft gewertet.
1.5 Teilnehmerzahlen und Klassenbelegung
Alle rechtzeitig genannten Teams sind startberechtigt. Die Ablehnung von Nachnennungen behält sich der Veranstalter vor.
1.6 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem jeweiligen Formular. Dies kann online, per e-mail, Fax oder auf dem Postweg erfolgen. Die Termine für den Nennschluss sind der Ausschreibung (www.GORM-open.de) zu entnehmen. Die Nenngebühren werden ebenfalls unter www.GORM-open.de veröffentlicht. Die Nennung ist mit Eingang des Nennformulares und des Nenngeldes gültig. Dies wird schriftlich bestätigt. Nachnennungen zu erhöhtem Nenngeld sind bis zum Zeitpunkt der Papierabnahme möglich. Das Nenngeld versteht sich inkl. Standgebühr im Fahrerlager für ein Transportfahrzeug, des Wettbewerbsfahrzeugs und ein Begleitfahrzeug. Es beinhaltet das Vorhalten von Rettungsdienst, Bergung und Catering.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung eine Einverständniserklärung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
1.8 Allgemeine Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände inkl. Fahrerlager und Zeltplatz.
Das Befahren des Wettkampfgeländes ist ausschließlich zu den festgelegten Zeiten und nur mit den Wettbewerbsfahrzeugen gestattet. Servicefahrzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rennleiters in das Veranstaltungsgelände ein- und ausfahren. Servicefahrzeuge müssen in jedem Fall eine gültige Haftpflichtversicherung haben (Straßenzulassung, Kurzzeitkennzeichen). Fahrer der Servicefahrzeuge müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sein. Das Fahren mit den Servicefahrzeugen hat langsam, vorsichtig und rücksichtsvoll zu erfolgen und darf das Renngeschehen nicht beeinflussen. Das Servicefahrzeug ist mit der entsprechenden Einfahrtberechtigung gut sichtbar zu kennzeichnen.
Es besteht für alle Teilnehmer vor und während der Wettkampfzeit ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot! Fahren unter Alkohol bzw. Drogen wird mit Disqualifikation geahndet. Alle an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer, Beifahrer und Fahrzeuge starten auf eigenes Risiko! Es können über die Versicherungsleistungen hinaus keinerlei Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder einer dritten Person gemacht werden. Hierzu ist vor dem Start eine Versicherungsanerkenntnis von Fahrer und Beifahrer zu unterschreiben. Es werden nur Fahrzeuge in einen Verkehrssicheren Zustand zum Start zugelassen. In der Boxengasse gilt ein Tempolimit von 10Km/H, bei Überschreitung kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung erfolgen. Verstöße können zu Zeit- oder Geldstrafen bis hin zum Wertungsausschluss führen.
2. Startnummern
In den einzelnen Klassen sind folgende Flächen für die Startnummern freizuhalten: Q1 /Q2 und T3 rechts und links jeweils Startnummernfeld 20x20cm, T1, T2, T4 rechts und links jeweils Startnummernfeld 40x40 cm und auf Frontscheibe (oben Blendschutz).
2.2 Fahrer und Fahrzeuge
Das Fahrzeug und der Motor des Fahrzeugs dürfen während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht getauscht werden.
3.0 Crew Es sind zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) pro Fahrzeug zugelassen (T4, 3 Personen, Q eine Person).
4.0 Pflichtaufkleber Das Aufkleben der GORM Sponsoraufkleber (Blendschutz Windschutzscheibe, Startnummer Türen) ist vorgeschrieben, Fahrzeuge ohne die Aufkleber werden disqualifiziert. Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, die Werbung der Sponsoren, die die Veranstaltung unterstützen, nach GORM Beklebeplan an ihren Fahrzeugen zu befestigen. Die Flächen sind dafür frei zu halten. Eigenwerbung bzw. auch Konkurrenzwerbung ist zulässig und bedarf keiner Absprache mit dem Veranstalter.
5.0 Startgeld.
Nenngeld in den jeweiligen Klassen:
ATV (Q 1) – 360,00 EUR (inkl. einem Fahrer)
Zusätzlicher Fahrer 160,00€ (maximal 4 Fahrer)
UTV / Geländewagen (T1, T2, T3) – 590,00 EUR (inkl. einem Fahrer / Copilot)
Zusätzlicher Fahrer 290,00€ (maximal 4 Fahrer)
Zusätzlicher Copilot 90,00€ (maximal 4 Copiloten)
Starter ohne FIA Lizenz und ohne DMV Mitgliedschaft müssen zusätzlich eine Tageslizenz für 20,00€ abschließen.
Im Preis des Nenngeld enthalten: Streckenvorbereitung, Miete für das Zeit / Tracking-System, organisatorische Begleitung, die Organisation und Bereitstellung eines medizinischen Versorgungskonzept, freier Eintritt in den Event- und Zuschauerbereich, die Kosten der Zeitmessung, Geländebergung, ein T-Shirt und Medallie pro Teilnehmer, die Ausrichtung der Siegerehrung sowie eine Motorsporthaftpflichtversicherung des Veranstalters.
Servicepauschale: Im Fahrerlager befindet sich ein Restaurant. Der Zuschauer- und Eventbereich der Veranstaltung befindet sich direkt an der Rennstrecke. Für die entsprechende Infrastruktur, werden wir für alle mitreisende Angehörige, Freunde bzw. Serviceleute eine Unkostenpauschale von 30,00 EUR erheben.
Bitte die Anzahl aller anreisenden Personen unbedingt bei der Nennung angeben, denn diese wird bei der Einfahrt auf das Eventgelände streng kontrolliert. Nicht gemeldete Angehörige können auch direkt bei der Zufahrtskontrolle ihre Servicepauschale entrichten. Kinder bis 16 Jahre haben freien Zugang.
Bankverbindung zur Überweisung des Nenngelds:
IBAN: DE24 3706 9520 1102 2890 10 BIC-/SWIFT-Code: GENODED1RST
Inhaber: Jörg Sand
VR Bank Rhein-Sieg
Verwendungszweck: Name + Rechungsnummer
Wird eine abgegebene Nennung, aus welchen Gründen auch immer storniert bzw. zurückgezogen, so gilt für das entrichtete Nenngeld inkl. Servicepauschale folgende Regelung:
Ein Rücktritt kann nur schriftlich per Fax oder Mail erfolgen. Hierbei ist das Eingangsdatum entscheidend.
Barkautionen (vor Ort zu entrichten)
Kaution für Tracking System ist ein Ausweisdokument (Führerschein oder Personalausweis)
Kaution für Strafen: (100,00 €) welche in voller Höhe erstattet wird, wenn es nicht zu Strafen kommt!
Startgeld „Rookee Klasse“ 24h Race
(12h Race die ersten und die letzten 6 Stunden)
UTV / Geländewagen (T1, T2, T3) 490,00 € (1 Fahrer / 1 Copilot):
ATV (Q1) 260,00 € (inkl. Fahrer)
9.0 Ehrenpreise Die Sieger jeder Veranstaltung erhalten Ehrenpreise.
Platziert wir nach Klassen, zusätzlich wir der Gesamtsieger geehrt.
10.0 Protest Gegen die Entscheidung der Organisation kann nach Hinterlegung von 300 Euro innerhalb einer Stunde nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Wertungsprüfung Einspruch eingelegt werden. Beim Stattgeben des Einspruchs werden die 300 Euro zurückerstattet. Das Schiedsgericht aus Rennleiter, Veranstalter, 3 Aktivenvertreter und Zeitnehmer entscheidet über den Einspruch. Für eine Wertung in der GORM Jahresmeisterschaft müssen jeweils 66% der Renndistanz in der Klasse erreicht werden. Es wird dabei zu Gunsten der Teilnehmer immer auf volle Runden abgerundet.
11.0 Medical Care: Alle Veranstaltungen werden von beauftragten Medical Service begleitet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Leistung des medizinischen Services. Achtung: Dauerkrankheiten (Allergien, Diabetes etc.) müssen den begleitenden Rettungssanitäter vor der Rallye gemeldet werden.
12.0 Pflichthilfe Bei Not/Unfällen sind alle Teilnehmer verpflichtet zu helfen! Eventuelle Zeitverluste werden gut Geschrieben. Auf Verlangen ist den Helfern (oder helfenden Personen) sofort der im Fahrzeug befindliche Feuerlöscher oder Verbandskasten auszuhändigen! (Verbrauchte Feuerlöscher oder Verbandskästen werden vor Wiederaufnahme des Rennes von der ORGA ggf. ersetzt).