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Reglement

Reglement German Off Road Masters 

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Veranstaltungs- Reglement German Off Road Masters ab 2020

1.0 Art der Veranstaltung
Aus einer oder mehreren Off Road Wertungsprüfungen auf Zeit wird ein Gesamtergebnis ermittelt.

1.1 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Teams aller Nationalitäten auch ohne FIA Lizenz. (ggf. Tageslizenz erforderlich) Die Fahrer müssen im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrzeuge müssen über eineStraßenzulassung verfügen oder sporthaftpflichtversichert sein.
Kurzzeitkennzeichen sind zulässig. Händlerkennzeichen (Rote 06 ́erNummer) nicht.

1.2 Veranstaltungssprache
Die Veranstaltungssprache ist deutsch.

1.3 Wertungsstatus
Die GORM wird zur Deutschen DMV Rallye Raid Meisterschaft gewertet.

1.5 Teilnehmerzahlen und Klassenbelegung
Alle rechtzeitig genannten Teams sind startberechtigt. Die Ablehnung von Nachnennungen behält sich der Veranstalter vor.

1.6 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem jeweiligen Formular. Dies kann online, per e-mail, Fax oder auf dem Postweg erfolgen.
Die Termine für den Nennschluss sind der Ausschreibung (www.GORM-open.de) zu entnehmen.
Die Nenngebühren werden ebenfalls unter www.GORM-open.de veröffentlicht.
Die Nennung ist mit Eingang des Nennformular und des Nenngeldes gültig. Dies wird schriftlich bestätigt.

Nachnennungen zu erhöhtem Nenngeld sind bis zum Zeitpunkt der Papierabnahme möglich. Das Nenngeld versteht sich inkl. Standgebühr
​im Fahrerlager für ein Transportfahrzeug (mit Anhänger). Es beinhaltet das Vorhalten von Rettungsdienst, Bergung und Catering.
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigten.

1.8 Allgemeine Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände inkl. Fahrerlager und Campingplatz. Das Befahren des Wettkampfgeländes ist ausschließlich zu den festgelegten Zeiten und nur mit den Wettbewerbsfahrzeugen gestattet.
Servicefahrzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rennleiters in das Veranstaltungsgelände ein- und ausfahren.
Servicefahrzeuge müssen in jedem Fall eine gültige Haftpflichtversicherung haben (Straßenzulassung, Kurzzeitkennzeichen).
Fahrer der Servicefahrzeuge müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sein. Das Fahren mit den Servicefahrzeugen hat langsam, vorsichtig und rücksichtsvoll zu erfolgen und darf das Renngeschehen nicht beeinflussen. Das Servicefahrzeug ist mit der entsprechenden Einfahrtberechtigung gut sichtbar zu kennzeichnen.

Es besteht für alle Teilnehmer acht Stunden vor und während der Wettkampfzeit ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot! Fahren unter Alkohol bzw. Drogen wird mitDisqualifikation geahndet. Alle an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer, Beifahrer und Fahrzeuge starten aufeigenes Risiko! Es können über die Versicherungsleistungen hinaus keinerlei Forderungen gegenüber dem Veranstalter odereiner dritten Person gemacht werden. Hierzu ist vor dem Start eine Versicherungsanerkenntnis von Fahrer und Beifahrer zuunterschreiben.
Es werden nur Fahrzeuge in einen Verkehrssicheren Zustand zum Start  zugelassen. In der Boxengasse gilt ein Tempolimit von 10Km/H, bei Überschreitung kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung erfolgen.
Verstöße können zu Zeit- oder Geldstrafen bis hin zum Wertungsausschluss führen.


2.Startnummern
In den einzelnen Klassen sind folgende Flächen für die Startnummern
freizuhalten: Q1 /Q2, X3 und T3 rechts und links jeweils
Startnummernfeld 20x20cm, T1, T2, T4, X1, X2 rechts und links jeweils
Startnummernfeld 40x40 cm und auf Frontscheibe (oben Blendschutz).

2.2 Fahrer und Fahrzeuge
Das Fahrzeug und der Motor des Fahrzeugs dürfen während der
gesamten Veranstaltungsdauer nicht getauscht werden.

3.0 Crew
Es sind zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) proFahrzeug
zugelassen (T4, 3 Personen, Q eine Person).

4.0 Pflichtaufkleber
Das Aufkleben der GORM Sponsoraufkleber
(BlendschutzWindschutzscheibe, Startnummer Türen) ist
vorgeschrieben,Fahrzeuge ohne die Aufkleber werden disqualifiziert. Die
Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, die Werbung der
Sponsoren, die die Veranstaltung unterstützen, nach GORM
Beklebeplan an ihren Fahrzeugen zu befestigen. DieFlächen sind dafür
frei zu halten.
Eigenwerbung bzw. auch Konkurrenzwerbung ist zulässig
und bedarf keiner Absprache mit dem Veranstalter.

5.0 Startgeld.
Siehe „Nenngeld“ auf der GORM-open.de Webseite


6.0 Ehrenpreise
Die Sieger jeder Veranstaltung erhalten Ehrenpreise.
Platziert wir nach Klassen, zusätzlich wir der Gesamtsieger geehrt.

7.0 Protest
Gegen die Entscheidung der Organisation kann nach
Hinterlegung von 300 Euro innerhalb einer Stunde nachVeröffentlichung der Ergebnisse der Wertungsprüfung Einspruch eingelegt werden.
Beim Stattgeben des Einspruchs werden die300 Euro zurückerstattet.Das Schiedsgericht aus Rennleiter, Veranstalter, 3 Aktivenvertreter und Zeitnehmer entscheidet über den Einspruch. Für eine Wertung in der GORM Jahresmeisterschaft müssen jeweils 66% der Renndistanz in der Klasse erreicht werden. Es wird dabei zu Gunsten der Teilnehmer immer auf volle Runden abgerundet.

8.0 Medical Care:
Alle Veranstaltungen werden von beauftragten Medical Servicebegleitet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Leistung des medizinischen Services. Achtung:Dauerkrankheiten (Allergien, Diabetes etc.) müssen den begleitenden Rettungssanitäter
vor der Rallye gemeldet werden.

9.0 PflichthilfeBei Not/Unfällen sind alle Teilnehmer verpflichtet zu helfen!
Eventuelle Zeitverluste werden gut Geschrieben. Auf Verlangen ist den Helfern (oder helfenden Personen) sofort der imFahrzeug befindliche Feuerlöscher oder Verbandskasten auszuhändigen! (Verbrauchte Feuerlöscher oderVerbandskästen werden vor Wiederaufnahme des Rennes von der ORGA ggf. ersetzt).





Noch


bis zum Rennen
 
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